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Zertifizierung und angewandte
Standards
Die Soundprozessoren der CP900 Serie
entsprechen den wesentlichen Bestimmun-
gen des Anhangs 1 der Richtlinie
90/385/EWG des Rates zur Angleichung
der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über aktive implantierbare medizinische
Geräte gemäß dem Konformitätsbewer-
tungsverfahren in Anhang 2 (EG-Konformi-
tätserklärung [vollständiges Qualitäts-
sicherungssystem]) sowie den wesentlichen
Bestimmungen der Richtlinie 1999/5/EG
über Funkanlagen und Telekommunikations-
endeinrichtungen und die gegenseitige
Anerkennung ihrer Konformität, Anhang IV
(Konformitätsbewertungsverfahren).
Die Genehmigung zum Anbringen der
CE-Kennzeichnung wurde 2013 erteilt.
Geräteklassifikation
Ihr Soundprozessor gehört zum Gerätetyp B
mit interner Stromversorgung, entsprechend
dem internationalen Standard IEC 60601-
1:2005 – Medizinische elektrische Geräte –
Teil 1: Allgemeine Festlegungen für die
Sicherheit einschließlich der wesentlichen
Leistungsmerkmale.
Umweltschutz
Ihr Soundprozessor enthält bestimmte
elektronische Teile, die unter die Richtlinie
2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte fallen. Tragen Sie dazu bei, unsere
Umwelt zu schützen, indem Sie den Sound-
prozessor und die Batterien nicht über den
unsortierten Hausmüll entsorgen. Bitte führen
Sie Ihren Soundprozessor entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften vor Ort dem
Recycling-Kreislauf zu.
Verriegelbares Standard-
Batteriemodul
Beachten Sie die vom Hersteller empfohlenen
Betriebsbedingungen für die Einwegbatterien
des Soundprozessors.
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